Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Taxiunternehmen (TU) SinaminTaxi Eine Dienstleistung der Sinamin GmbH

§1 Geltungsbereich

§2 Vertragsabschluss

§3 Leistungen, Preise, Zahlung

§4 Genehmigungspflicht für Krankenfahrten

§5 Verhalten der Fahrgäste

§6 Rücktritt des Kunden

§7 Rücktritt des Taxiunternehmers

§8 Verunreinigung / Beschädigung des Fahrzeuges

§9 Haftung des Taxiunternehmens

§10 Ausschluss von Ersatzansprüchen

§11 Schlussbestimmungen

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Taxiunternehmen (TU), SinaminTaxi, eine Dienstleistung der sinamin GmbH, geschlossen werden. Diese AGB werden auf Wunsch bei jedem Vertragsabschluss / Fahrt ausgehändigt bzw. im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht und sind von dem Gast oder Auftraggeber zu jederzeit abrufbar.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch persönliche, mündliche, telefonische oder schriftliche (auch per E-Mail, WhatsApp, Social-Media-Plattformen wie z.B. Facebook-Nachrichten) Annahme des Antrags des Kunden durch den TU zustande.
Es besteht die gesetzliche Beförderungspflicht im Beförderungsgebiet. Außerhalb des Beförderungsgebietes oder für bestimmte Fahrten kann das TU seine Kunden frei wählen. Bei Störung des Fahrbetriebes durch den Kunden kann das Das TU jederzeit die Fahrt abbrechen, und der Fahrgast / Besteller trägt die Kosten.
Die Vertragspartner sind das TU und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem TU gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Fahrtenaufnahmevertrag, sofern dem TU eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung

Das TU ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Fahrzeug(e) frei zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Fahrt und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preis des TU zu zahlen. Diese gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des TU an Dritte.
Für die Beförderung sind die von der Fahrt vereinbarten Beförderungsentgelte unmittelbar nach der Fahrt im Fahrzeug zu entrichten. Eine Zahlung als Bargeldbetrag sowie bargeldlos mit EC-Karte oder Kreditkarte ist möglich.
Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können vom TU ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Fahrten, Anzahl der Fahrgäste, Zeiten und der Fahrstrecke wünscht und das TU dem zustimmt.
Anfahrten im Beförderungsgebiet werden nach der momentanen gültigen Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr abgerechnet.
Anfahrten außerhalb des Beförderungsgebietes sind frei verhandelbar.
Bei Terminabholungen (z.B. Flughafen, Bahnhof, …) wird die Wartezeit nach dem momentanen gültigen Beförderungsentgelt zzgl. der angefallenen Parkgebühren abgerechnet.
Bei verkehrsbedingten Langsam-Fahrten bzw. Wartezeiten (z.B. Stau, Unfall, Witterungsbedingt, …), wird die Wartezeit nach dem momentanen gültigen Beförderungsentgelt abgerechnet.
Rechnungen des TU ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang der Rechnung zahlbar. Das TU ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das TU berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz zu berechnen und den Vertrag zu beenden.
Für Mahnungen werden jeweils 10,- € Mahngebühren erhoben.

§4 Genehmigungspflicht für Krankenfahrten

Dem Fahrgast ist bekannt, dass Krankenfahrten genehmigt werden müssen. Sollte(n) die von ihm/ihr in Anspruch genommene(n) Fahrt(en) von dem auf der Verordnung genannten Kostenträger nicht oder nicht vollständig übernommen werden, geht die Rechnung über den nicht ausgeglichenen Betrag zu Lasten des Fahrgastes und ist mit einer Frist von acht Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Eventuelle eigene Ansprüche gegen den eigenen Kostenträger bleiben hiervon unberührt.

§5 Verhalten der Fahrgäste

Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen und Sachen gebieten.
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets anzuschnallen und sich einen festen Halt zu verschaffen.
Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere verursacht werden, haftet der Fahrgast.
Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
Im Fahrzeug ist Ess- und Trinkverbot des Weiteren auch Rauchverbot.

§6 Rücktritt des Kunden

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem TU mündlich oder schriftlich geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des TU. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Diese gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des TU oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Soll der Kunde nicht zu den Vereinbarten Treffpunkt erscheinen ist dieser verpflichtet die Wartezeit inkl. Fahrpreis in voller Höhe zu leisten.
Sofern zwischen dem TU und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des TU auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem TU ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des TU oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Dem TU steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.
Kostenfreie Stornierungen der gebuchten Fahrt bei mindestens 24 Stunden vorheriger Absage. Bei kurzfristigen Stornierungen der gebuchten Fahrt, werden bei Anfahrt 100% des Gesamtfahrpreises und bei Nichtanfahrt 90% des Gesamtfahrpreises (als Schadensersatz) berechnet.

§7 Rücktritt des Taxiunternehmers

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das TU in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Fahrten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des TU auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das TU ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das TU berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom TU nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen:

Wetter-bedingte Störungen (Sturm, Überflutung, Schnee, Glatteis, …).
Fahrten unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen.
Der Kunde verpflichtet sich, dass TU unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungsbedingungen, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des TU zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum TU aufweisen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des TU.
Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das TU das Recht, die Fahrt abzusagen und Schadensersatz in angemessener Höhe einschließlich sämtlicher Auslagen zu verlangen.
Das TU hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen, wenn dies durch den Kunden erfragt wird.
Bei berechtigtem Rücktritt des TU entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des TU gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§8 Verunreinigung / Beschädigung des Fahrzeuges

Verunreinigung oder Beschädigung jeglicher Art an und in den Fahrzeugen sind vom Kunden in voller Höhe zu leisten, bei Erbrochenen oder ähnlichen körperlichen Ausscheiden ist eine Sofortzahlung in Höhe von 200,- € zzgl. Fahrpreis vor Ort fällig. Nach Professioneller Reinigung des Fahrzeugs muss der offene Restbetrag für den Ausfall und Reinigung (nach Kostenaufstellung) zusätzlich bezahlt werden.
Eltern / Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

§9 Haftung des Taxiunternehmens

Das TU haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht Leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des TU zurückzuführen sind. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet der TU dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung vom TU Höhe nach auf das Dreifache des vertraglich vereinbarten Gesamtfahrpreises.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Keine Haftung für vergessene Sach- und Wertgegenstände egal in welcher Höhe.
Bei Verspätungen und dadurch entstehende Ausfälle/Kosten/Folgeschäden und oder bei Nichtantritt des Fluges/Zugfahrt/Busfahrt wegen falscher Abfahrtzeit durch den Kunden kann dem TU in keinem Fall angelastet werden, die Kunden sind angehalten Ihre Zeit so einzuplanen, dass Verzögerungen eintreten können.

§10 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Eine Gewähr für das Einhalten von abgesprochenen Fahrterminen kann nicht übernommen werden, wenn Verzögerungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, Straßensperrungen, Unfall des eigenen Fahrzeuges oder Dritter, sowie eines Schadens am eigenen Fahrzeug verursacht werden.
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt TU gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.

§11 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Fahrtdurchführung bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des TU und im Fahrzeug bei dem Zuständigen Mitarbeiter/Fahrer.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fahrtaufnahme unwirksam sein oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem TU und seinen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist Berlin.

Sinamin Taxi
Sinamin GmbH
Wackenbergstraße 65-75
13156 Berlin